Geschichte der Umweltplaketten für Autos in Deutschland
Inzwischen wurden in über 60 deutschen Städten eine Umweltzone eingerichtet. Die Feinstaubbelastung ist vielerorts bereits gesunken, die Werte für Stickstoffdioxid sind aber immer noch hoch und werden an etwa 60 Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten.
Die Umweltzonen wurden am 01.03.2007 errichtet, um die vom motorisierten Straßenverkehr ausgehenden gesundheits- und umweltschädlichen Belastungen zu verringern. In der Umweltzone dürfen lediglich Fahrzeuge fahren, welche ein bestimmtes Schadstoffemissionsniveau nicht überschreiten.
Die Fahrzeuge werden anhand ihres Schadstoffausstoßes in drei Schadstoffgruppen aufgeteilt, welche durch farbige Plaketten gekennzeichnet sind.
Bei der Einführung der Umweltplaketten durften nur Fahrzeuge ohne Plakette nicht in die Umweltzone fahren. Inzwischen dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren. In Berlin konnte dadurch der Dieselruß in der Luft um ca. 60 Prozent gesenkt werden.
Die ersten Städte, welche Umweltzonen eingerichtet haben, waren Berlin, Bochum, Dortmund, Hannover, Köln, Mannheim und Stuttgart.
Was ist zu beachten?
Zuerst wird die Schadstoffklasse der Abgasnorm zugeordnet, nach welcher die Umweltplakette vergeben wird. Die Schadstoffklasse steht in den Fahrzeugpapieren. Bei der Plakettenprüfung wird ermittelt, welche Plakette das Fahrzeug führen darf.
Je nachdem wie hoch der jeweilige Schadstoffausstoß ist, bekommt das Fahrzeug eine grüne, gelbe oder rote Feinstaubplakette. Die grüne Plakette bekommen Fahrzeuge, die einen vergleichsweise geringen Schadstoffausstoß haben und die rote Plakette erhalten Fahrzeuge mit sehr hohen Emissionswerten. Die gelbe Feinstaubplakette liegt zwischen rot und grün.
Die Feinstaubplaketten sind für sämtliche Umweltzonen in Deutschland gültig, unabhängig davon, wo sie ausgestellt wurden. Die Gültigkeit ist nicht begrenzt, wenn die Kennzeicheneintragung aber nicht mehr lesbar ist oder nicht mehr stimmt, muss die Plakette ausgetauscht werden.
Ist eine Feinstaubplakette Pflicht?
Fahrzeuge müssen nicht mit einer Feinstaubplakette ausgestattet werden, da diese nur bei Befahrung einer Umweltzone benötigt werden. Es haben allerdings alle deutschen Großstädte außer Hamburg Umweltzonen eingerichtet. Das Ruhrgebiet ist fast komplett als Umweltzone ausgewiesen. Hier wird auf alle Fälle eine Umweltplakette benötigt.
Folgende Fahrzeuge dürfen Umweltzonen auch ohne Plakette befahren:
- Motorräder und weitere zweirädrige Kraftfahrzeuge
- Oldtimer mit H-Kennzeichen
- Fahrzeuge zur Beförderung schwerbehinderter Menschen
- Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen
- Krankenwagen, Fahrzeuge von Ärzten im Einsatz und der Feuerwehr
Frühere Gesetzänderungen
Die Umweltplaketten bestehen in Deutschland zwar noch nicht so lange, trotzdem gab es schon einige Gesetzänderungen. Anfangs galt in Umweltzonen ein Fahrverbot für Oldtimer, die aufgrund des hohen Schadstoffausstoßes keine Feinstaubplakette erhalten konnten. Seit Ende 2007 gibt es eine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge, welche ein H-Kennzeichen haben. Fahrzeuge mit G-Kat konnten am Anfang auch keine Feinstaubplakette bekommen, erst seit dem 14.11.2007 ist dies mit einer Verordnung möglich geworden.
Mit Einführung der Umweltzonen durften noch alle Fahrzeuge mit einer Feinstaubplakette, ganz gleich welcher Farbe, diese befahren. Die Beschränkungen wurden aber nach und nach verschärft. Heute dürfen Umweltzonen nur noch mit einer grünen Plakette befahren werden.
Die Ausstattung mit einer Feinstaubplakette hat keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Versicherungsbeiträge oder die Kfz-Steuer. Die Farbe der Feinstaubplakette hängt aber von der Schadstoffklasse des jeweiligen Fahrzeugs ab. Diese hat wiederum Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer.
Elektroautos
Je nach Schadstoffklasse des Fahrzeugs wird eine grüne, gelbe oder rote Plakette ausgestellt. Aber wie sieht es mit Elektroautos aus, die emissionsfrei unterwegs sind. Ist in diesem Fall das „E“ im Kennzeichen nicht ausreichend?
Elektroautos sind zwar emissionsfrei, allerdings hat der Gesetzgeber für sie noch keine Ausnahmen formuliert, wie es beispielsweise bei Oldtimern oder Krafträdern der Fall ist. Daher muss auch ein Elektroauto, wenn eine Umweltzone befahren wird, eine grüne Plakette haben. Das „E“ im Kennzeichen ist demnach nicht ausreichend, um den fehlenden Schadstoffausstoß zu kennzeichnen. Es ist aber kein Problem, für das Elektroauto eine grüne Plakette zu bekommen. Bei Hybridfahrzeugen wird die Farbe der zuzuteilenden Plaketten wie bei den reinen Verbrennern anhand des Abgasverhaltens des Verbrennungsmotors ermittelt.