Ein Elektroauto zu kaufen, davor schrecken einige Menschen immer noch zurück. Wie lange hält die Batterie? Was ist mein Elektroauto nach ein paar Jahren noch wert? Doch dafür gibt es eine Lösung: Leasing eines Elektroautos. Ein Elektroauto zu leasen hat den Vorteil, dass man das Risiko komplett auf die Leasingfirma abwälzen kann. Es gibt mittlerweile schon viele Leasing-Angebote für Elektroautos in den Weiten des Internets. Die Preise für ein Elektroauto-Leasing können sehr stark variieren, aber schon für wenige hundert Euro ist es möglich, ein Elektroauto zu leasen.
Die Anschaffungskosten und Leasingkosten bei Elektroautos sind hoch. Gerade die Batterie eines Elektroautos macht da einen großen Teil aus. Auch beim Fahrzeug Leasing ist die Batterie oft noch ein schlecht zu kalkulierender Faktor. Deshalb bieten die Hersteller an, allen voran Renault (aber inzwischen auch andere), die Batterie aus dem Kaufpreis beziehungsweise aus dem Leasing herauszunehmen. Die Batterie wird in diesem Fall separat gemietet beziehungsweise geleast. So gehen Sie bei einem Restwert-Leasing Ihres Elektroautos nicht auch noch das finanzielle Risiko der Batterie ein. Durch Batterie Leasing kann so ein interessanter Kaufpreis oder ein interessantes Leasing-Angebot zustande kommen.
Die sogenannte Leasingprämie für Elektroautos wurde innerhalb der letzten Jahre mehrmals überarbeitet und angepasst. Dabei hat sich auch der diesbezügliche Name immer wieder geändert. Daher ist die Prämie auch als Umweltbonus oder Innovationsprämie bzw. Innovationsbonus bekannt. Wir bleiben hier beim Begriff Leasingprämie, so dass keine Verwirrung entstehen sollte.
Grundsätzlich setzt sich die Leasingsprämie aus der sogenannten BAFA-Prämie - also dem Bundesanteil - und einem Herstelleranteil zusammen. Die Leasingprämie beträgt offiziell seit Februar 2020 für reine Elektrofahrzeuge bis zu 6.000 Euro, für Hybridfahrzeuge bzw. Plug-in Hybride werden bis zu 4.500 Euro gezahlt. Mitte des Jahres 2020 wurde allerdings beschlossen, den Förderbedarf im Rahmen der sogenannten Innovationsprämie bis Ende des Jahres 2025 zu erhöhen. Seitdem gibt es bis zu 9.000 Euro für Elektrofahrzeuge und 6.750 Euro für Plug-in Hybridfahrzeuge.
Entscheidet sich der Kunde für ein Elektrofahrzeug im Leasing, so muss er allerdings zunächst für den Anteil der BAFA in Form einer Sonderzahlung in Vorleistung treten. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann anschließend ein Antrag eingereicht werden, nach dessen Prüfung die Sonderzahlung vollständig erstattet wird.
Wichtig zu wissen: Die Leasingprämie gilt grundsätzlich für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride, die im Zeitraum vom 18. Mai 2016 bis 31. Dezember 2025 angeschafft wurden. Die derzeitigen Fördersätze im Rahmen der Innovationsprämie gelten allerdings lediglich für E-Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden.
Damit Sie, nachdem Sie beim Leasen Ihres Elektroautos zunächst in Vorleistung gegangen sind, die BAFA-Prämie möglichst schnell erhalten, können Sie den Antrag dafür direkt elektronisch auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen. Halten Sie hierzu folgende Unterlagen bereit:
Nachdem alle Eingaben getätigt worden sind, erstellt das BAFA daraus automatisch ein PDF-Dokument, das das ausgefüllte Antragsformular und eine Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben erhält. Die Unterlagen müssen anschließend ausgedruckt und unterzeichnet werden. Anschließend kann sie der Antragsteller über das Upload-Portal der BAFA wieder hochladen. Die Zugangsdaten zum Upload-Portal erhält der Nutzer automatisch per E-Mail geschickt. Der Prozess des Einreichens der Unterlagen erfolgt also komplett digital, es muss nichts langwierig auf dem Postweg versendet werden.
Sobald die Unterlagen im Upload-Portal bereit liegen, prüft die BAFA die Unterlagen und entscheidet anschließend, ob der Antrag genehmigt wird. Sollte dies der Fall sein, so erhält der Antragsteller den entsprechenden Zuwendungsbescheid und die Auszahlung erfolgt auf das im Antragsformular angegebenen Bankkonto.
Leasing beschränkt sich heute längst nicht mehr nur auf Neufahrzeuge. Auch gebrauchte Fahrzeuge können von vielen Dienstleistern problemlos geleast werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Dadurch, dass es sich hierbei nicht um einen Neuwagen handelt, fallen die Kosten für das Leasing wesentlich geringer aus, und der Kunde wälzt die Risiken trotzdem wirkungsvoll auf den Leasinganbieter ab.
Doch wie sieht es bei gebrauchten Elektrofahrzeugen aus? Auch diese erhalten die bereits angesprochene Leasingprämie. Allerdings sind hierfür einige Punkte zu beachten bzw. entsprechende Auflagen zu erfüllen. Im Einzelnen handelt es sich dabei umfolgende Sonderbedingungen: