Dass für die Nutzung von Elektroautos vom Staat zunehmend Anreize geschaffen werden müssen, um die noch skeptischen Bürger von den entsprechenden Vorteilen zu überzeugen, trifft längst nicht nur auf Deutschland zu. Auch in Österreich sind in den letzten Monaten und Jahren zahlreiche Förderungen geschaffen worden, die diesen Zweck verfolgen.
Zuständig ist hierfür das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Dieses arbeitet wiederum mit verschiedenen Partnern aus der Wirtschaft zusammen und vergibt gemeinsam mit diesen Förderungen für den Kauf von E-Fahrzeugen sowie Fahrzeugen mit Plug-in-Hybridantrieben und Fahrzeugen mit Brennstoffzellen als Antrieb. Und auch für das Schaffen einer entsprechenden Ladeinfrastruktur - zum Beispiel durch die Installation einer sogenannten Wallbox - vergibt der österreichische Staat entsprechende Hilfen. Wir wollen uns diese Hilfen einmal etwas genauer ansehen.
Im Jahr 2021 wurden in Österreich bislang fast 11 % aller Neuzulassungen in Form von Elektrofahrzeugen getätigt. Dies ist absoluter Rekord und übertrifft die Neuzulassungen von E-Fahrzeugen in den Vorjahren um ein Vielfaches. Allerdings gehen auch entsprechende Folgen damit einher. So stellte der österreichische Staat für das entsprechende Jahr zunächst lediglich 46 Millionen Euro als Fördermittel bereit. Diese waren bereits im Juni 2021 fast vollständig ausgeschöpft. Man beschloss deshalb, das zur Verfügung stehende Budget um weitere 55 Millionen Euro aufzustocken.
Im Bereich der alternativen Antriebe werden in Österreich nicht nur reine Elektroautos, sondern auch viele andere Antriebsformen gefördert. So zum Beispiel Hybridfahrzeuge mit der Möglichkeit, diese per Kabel aufzuladen (Plug-in) und Fahrzeuge mit einem sogenannten Reichweitenverlängerer, in der Fachsprache „Range Extender“ genannt.
Gefördert werden in Österreich sowohl Personenkraftwagen als auch Nutzfahrzeuge. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug einen Listenpreis (für das Basismodell ohne Sonderausstattung) von maximal 60.000 Euro aufweist. Außerdem muss es sich dabei um einen Neuwagen handeln - Gebrauchtfahrzeuge sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Des Weiteren werden Fahrzeuge mit Benzinmotor in Form eines Plug-in-Hybrid sowie Fahrzeuge mit einem Reichweitenverlängerer gefördert, allerdings nur mit einem geringeren Förderbetrag. Fahrzeuge mit Dieselantrieb, egal in welcher Form, werden grundsätzlich nicht gefördert. Bei Plug-in-Hybridfahrzeugen wird außerdem vorausgesetzt, dass das Fahrzeug eine vollelektrische Mindestreichweite von 50 km aufweist.
Eine weitere Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Förderung besteht darin, dass das betreffende Fahrzeug mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben wird.
Ein Elektrofahrzeug, das gefördert wird, kann außerdem steuerliche Vergünstigungen erhalten - zum Beispiel durch den Entfall der NoVA (Normverbrauchsabgabe) und der Versicherungssteuer.
Wird das Fahrzeug per Leasing finanziert, muss der Halter eine sogenannte Depotzahlung (Vorauszahlung) in mindestens der Höhe der Netto-Förderung leisten, damit diese gewährt wird.
Wer zum Laden seines Elektroautos eine entsprechende Ladeinfrastruktur schafft, kann ebenfalls eine Förderung in Anspruch nehmen. Bei dieser Ladeinfrastruktur kann es sich um eine Wallbox oder auch um ein intelligentes Ladekabel handeln. Ab diesem Jahr werden Ladestationen auch unabhängig vom Kauf eines Elektroautos entsprechend gefördert.
Grundsätzlich beträgt die Förderung für Elektroautos mit reinem Elektroantrieb oder mit Elektroantrieb per Brennstoffzelle pauschal 3.000 Euro. Die Automobilimporteure bringen darüber hinaus vom Netto-Listenpreis noch einmal 2.000 Euro in Abzug, so dass die Gesamtförderung maximal 5.000 Euro beträgt.
Wer ein Fahrzeug mit Plug-In-Hybrid (PHEV) oder Range Extender (Reichweitenverlängerer) anschafft, erhält eine pauschale Förderung in Höhe von 1.250 Euro vom Staat, den gleichen Betrag bringt der jeweilige Automobilimporteur noch einmal zum Abzug, so dass sich eine Gesamtersparnis von 2.500 Euro ergibt.
Die private Ladeinfrastruktur wird mit 600 Euro pro Wallbox oder intelligentem Ladekabel gefördert. Wird eine Ladestation als Teil einer Gemeinschaftsanlage bzw. eines Mehrparteienhauses angeschafft, so erhöht sich die Förderung auf 1.800 Euro.
Zur Beantragung der Förderung ist in Österreich ein zweistufiges Verfahren eingerichtet worden. Zunächst registriert sich der Elektroautobesitzer online, um die entsprechende Förderung für sich zu reservieren. In der Bestätigungsmail erhält er einen Zugangslink, über den der entsprechende Antrag gestellt werden kann. Jetzt beginnt eine Frist von 24 Wochen, in der das entsprechende Fahrzeug bezahlt und zugelassen werden muss. Überschreitet der Autobesitzer die Frist, so verfällt der Zugangslink.
Folgende Unterlagen müssen zusammen mit dem Antrag auf Förderung eingereicht werden:
Ist der Antrag fristgerecht gestellt und sind die beigefügten Unterlagen vollständig, so wird die Förderung auf das angegebene Konto ausgezahlt.
Die Förderung von Elektrofahrzeugen und ähnlichen umweltfreundlichen Neuwagen ist in Österreich ähnlich den Regularien in Deutschland gestaltet. Es gibt allerdings weniger Ausnahmen und Zusatzregelungen wie hierzulande, was es dem Nutzer einfacher macht, die Förderung zu beantragen. Alles läuft online ab, der entsprechende Prozess ist von der zuständigen Behörde einfach und transparent beschrieben.