Steuervorteile für Elektroautos

Die Elektromobilität stellt die Zukunft im Individualverkehr dar - darüber sind sich inzwischen alle Experten im Automobilbereich einig. Auch der Staat hat erkannt, dass die Nutzung fossiler Brennstoffe endlich ist und innerhalb der nächsten Jahre bzw. Jahrzehnte Schritt-für-Schritt auslaufen wird.

Doch der Mensch ist ein Gewohnheitsstier. Was er nicht kennt, wird erst einmal argwöhnisch begutachtet und nicht selten pauschal abgelehnt. Genauso erging es den Elektroautos in den letzten Jahren. Damit sich hier eine Wende ergibt, lockt der Staat Käufer bzw. Fahrer eines Elektroautos mit vielerlei Prämien und Vorteilen, unter anderem auch bei der Kfz-Steuer. Wie wir alle wissen, muss die Steuer für ein Fahrzeug in der Regel einmal jährlich gezahlt werden. Insbesondere für ältere Diesel, aber auch für Benziner, werden hier inzwischen teilweise sehr hohe Beträge fällig. Anders bei Elektroautos - diese sind in der Regel für einen gewissen Zeitraum vollständig von der Steuer befreit. Wie sich die Konditionen genau gestalten und was außerdem für die Nutzung von Dienstwagen gilt, all das erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Kfz-Steuer

Für vollelektrische Fahrzeuge, die zwischen 2011 und 2030 zugelassen werden, gilt eine 10-jährige Befreiung von dieser Steuer. Das bedeutet, dass Besitzer eines E-Auto in Deutschland im Durchschnitt 194 Euro an Kfz-Steuer pro Jahr und Fahrzeug sparen können. Mit einem entsprechenden Rechner im Netz können Sie abschätzen, wie viel Kfz-Steuer Sie zahlen würden, wenn Sie sich für einen Verbrennungsmotor entscheiden (seit 2021 gelten für diese Fahrzeuge höhere Steuern je nach CO2-Emissionen).

Wichtig zu wissen: Fahrer von Plug-in-Hybrid-EVs zahlen zwar die Kfz-Steuer, aber sie ist für sie i. d. R. deutlich niedriger als für Diesel-/Benzinfahrzeuge, entsprechend ihrem geringeren CO2-Ausstoß.

Dienstwagensteuer

Die private Nutzung eines vollelektrischen Firmenwagens mit einem Listenpreis unter 60.000 Euro wird mit nur 0,25 % des Brutto Listenpreis pro Monat besteuert. Im Vergleich dazu werden Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (ICE) mit 1 % besteuert.

Die private Nutzung eines Hybrid-Firmenwagens oder eines vollelektrischen Firmenwagens mit einem Listenpreis von über 60.000 Euro wird mit nur 0,5 % des Listenpreises pro Monat besteuert. Im Vergleich dazu werden ICE-Fahrzeuge mit 1 % besteuert.

Mehrwertsteuer

In der zweiten Hälfte des Jahres 2020 wurde die Mehrwertsteuer für den Kauf eines Elektrofahrzeugs - wie in fast allen anderen Bereichen auch - im Rahmen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie temporär von 19 % auf 16 % gesenkt. Diese befristete Senkung ist jedoch mittlerweile ausgelaufen, so dass die Mehrwertsteuer beim Kauf eines E-Autos nun wieder 19 % beträgt. Hier unterscheidet sich die Steuerlast also nicht von der beim Kauf eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor.

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