Kaufprämie für Elektroautos

Auch wenn Politik und Autohersteller in den letzten Jahren immer mehr Menschen von den Vorzügen eines Elektroautos überzeugen konnten, sind immer noch viele Autofahrer in Deutschland skeptisch und zögern, sich ein solch modernes Gefährt zuzulegen. Einig sind sich Politik und Autohersteller aber auch darüber, dass mittelfristig die Elektromobilität die einzige Möglichkeit ist, der zunehmenden Umweltverschmutzung, der Erderwärmung sowie den zur Neige gehenden fossilen Brennstoffen wirkungsvoll zu begegnen.

Und was macht man, um skeptische Bundesbürger von den Vorteilen der Elektromobilität zu überzeugen?

Richtig: man schafft Anreize in finanzieller Form. Genau hieraus resultiert die "Kaufprämie Elektroauto", auch als Innovationsprämie bezeichnet. Sie wurde im Jahr 2016 erstmals eingeführt und erfuhr in den Folgejahren einige Änderungen, wieder in den folgenden Abschnitten sehen können.

Die staatliche „Innovationsprämie“ für E-Auto-Käufer wird bis Ende 2025 verlängert, teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit. In einer Pressemitteilung erklärte das BMWi, dass die 2016 eingeführte und im Juli 2020 aufgestockte Förderung der E-Mobilität in Deutschland einen „großen Schub“ gegeben habe und die Zahl der Anträge weiterhin auf Rekordniveau liege. Im ersten Halbjahr 2021 wurden mehr Prämien (1,25 Milliarden Euro für die Anschaffung von rund 273.000 Fahrzeugen) beantragt als im gesamten vergangenen Jahr. Seit dem Start des Prämienprogramms im Jahr 2016 haben bis zum 1. Juli 2021 insgesamt 693.601 Fahrzeuge eine Förderung beantragt.

Seit 2020 können Käufer von Elektrofahrzeugen (reine E-Autos), die weniger als 40.000 Euro (Nettolistenpreis) kosten, eine Prämie von bis zu 9.000 Euro beantragen, bei Hybridfahrzeugen sind es 6.750 Euro. Für reine Elektrofahrzeuge, die mehr als 40.000 Euro kosten, gibt es bis zu 7.500 Euro und für Hybridfahrzeuge bis zu 5.625 Euro Zuschuss.

In den vergangenen Jahrzehnten der Energiewende stagnierten die Emissionen des Verkehrssektors, und es hat sich wenig getan, um die Fahrzeugflotte umweltfreundlicher zu machen. Die Anschaffung von E-Autos hat erst kürzlich Fahrt aufgenommen, so dass das Ziel der Regierung, bis 2020 eine Million Elektro- und Plug-in-Hybridautos auf die Straße zu bringen, sechs Monate später, im Juli 2021, erreicht wurde.

Zusätzliche Anreize zum Kauf und Betrieb eines Elektrofahrzeugs

Dies reine Kaufprämie für Elektroautos reicht dem deutschen Staat offensichtlich nicht aus, um genügend Anreize für die Bürger zu schaffen, sich ein solches zuzulegen. Deshalb wurden zusätzliche Maßnahmen aufgelegt, die als Anreiz zum Kauf und Betrieb eines Elektrofahrzeuges dienen sollen. Auf diese Maßnahmen wollen im Folgenden etwas näher eingehen.

Steuerfreiheit für das Laden beim Arbeitgeber

Wer als Besitzer eines Elektroautos dieses bei seinem Arbeitgeber auflädt, muss hierfür keine Steuern zahlen. Dies gilt, obwohl dabei die üblicherweise anfallenden Stromkosten vom Autobesitzer eingespart werden. Trotzdem wird das Aufladen nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Somit verhält sich das Laden eines E-Autos beim Arbeitgeber anders als bei anderen Vergünstigungen, die vom Arbeitgeber gewährt werden, zum Beispiel Essensgutscheine oder auch das Bereitstellen eines Dienstwagens.

Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer

Wer ein Elektroauto als Neuwagen kauft, der muss ab der Erstzulassung für einen Zeitraum von zehn Jahren keinerlei Kraftfahrzeugsteuer bezahlen.

Förderung für den Einbau akustischer Warnsignale in Elektrofahrzeuge

Gleichzeitig mit der Verlängerung des Umweltbonus für den Kauf eines Elektrofahrzeuges wurde auch eine Förderung von pauschal 100 Euro geschaffen, die dann ausgezahlt wird, wenn geräuscharme Elektrofahrzeug mit einem akustischen Warnsignal ausgerüstet werden, bzw. bereits seitens Herstellers ausgerüstet worden sind.

Ausbau der Ladeinfrastruktur

Bereits im Jahr 2016 hat die Bundesregierung ein sogenanntes Marktanreizprogramm für die Elektromobilität geschaffen. In diesem Programm ist auch der Aufbau einer adäquaten Ladeinfrastruktur enthalten. Hierbei geht es insbesondere um öffentlich zugängliche Ladestationen, die im Idealfall mehrere Ladesäulen mit jeweils mindestens zwei Ladepunkten beinhalten. Die Bundesregierung stellt insgesamt 300 Millionen Euro dafür bereit, ein flächendeckendes Netz von Ladestationen - Schnelllade- und Normalladestationen - zu schaffen. Davon wurde in den letzten Jahren bereits einiges umgesetzt. Im Rahmen des Ausbaus der Ladeinfrastruktur werden Städte und Gemeinden, aber auch private Investoren vom Staat unterstützt.

Einführung eines einheitlichen Bezahlsystems

Einer der am häufigsten erwähnten Kritikpunkte hinsichtlich der Elektromobilität in Deutschland sind die unterschiedlichen Bezahlsysteme für das Laden an öffentlichen Ladesäulen. Bis heute herrscht hier ein schier unüberschaubares Chaos. An manchen Ladesäulen kann mit einer gewöhnlichen EC-Karte gezahlt werden, an anderen Ladesäulen benötigt der Kunde eine spezielle Karte des Betreibers. So passiert es, dass viele Fahrer eines Elektroautos zum Aufladen an eine Ladesäule kommen, an dieser aber nicht bezahlen können und somit die nächste Möglichkeit suchen müssen.

Damit dies nicht so bleibt, hat das Bundeskabinett am 12. Mai 2021 die Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht. Diese soll bewirken, dass in Zukunft das Bezahlen an öffentlichen Ladesäulen deutlich einfacher wird. Um das zu erreichen, sollen die Betreiber künftig dazu verpflichtet werden, mindestens ein kontaktloses Zahlungsverfahren anzubieten, das mit gängigen Debit- und/oder Kreditkarten funktioniert. So muss sich kein Elektroautofahrer mehr Sorgen machen, an einer Ladesäule für den notwendigen Ladevorgang nicht bezahlen und daher diese nicht nutzen zu können.

Die anvisierte Regelung soll ab dem 1. Juli 2023 eingeführt werden und gilt dann für sämtliche Ladestationen, die ab diesem Termin erstmalig in Betrieb genommen werden. Bemängelt wird von vielen Experten allerdings, dass die Betreiber nicht dazu verpflichtet sind, die bestehenden Ladesäulen entsprechend nach- oder umzurüsten.

Ausbau der Schnellladestandorte für den Mittel- und Langstreckenverkehr

Bislang besteht eines der größten Probleme von Elektroautos darin, dass sie auf Mittel- und Langstrecken immer wieder unterwegs aufgeladen werden müssen, und dazu viele notwendige Schnellladestandorte fehlen. Schnellladestandort bedeutet, dass der Akku eines Elektrofahrzeuges in nur 20 Minuten zu ca. 80 % aufgeladen werden kann.

Die Bundesregierung hat beschlossen, Standorte für zunächst 1.000 dieser Schnellladesäulen auszuschreiben, um das Ladenetz für den Mittel- und Langstreckenverkehr signifikant zu verbessern. Die Ausschreibung der neuen Schnellladestandorte läuft noch - wann diese abgeschlossen ist, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Geplant ist außerdem, eine weitere, europaweite Ausschreibung anzusetzen, für die jedoch erst noch eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden muss.

Fazit

Wie man an den Ausführungen in diesem Artikel sieht, tut der Staat sehr viel dafür, um den Bürgern das Elektroauto schmackhaft zu machen. Wer heute ein neues Elektroauto kauft, kann auf den ursprünglichen Kaufpreis des Herstellers gerechnet viel Geld einsparen. Und auch beim Betrieb des Elektrofahrzeugs ergeben sich vielfältige Sparmöglichkeiten.

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