Umweltprämie beim Leasing

Ein Elektroauto zu kaufen, davor schrecken einige Menschen immer noch zurück. Wie lange hält die Batterie? Was ist mein Elektroauto nach ein paar Jahren noch wert? Doch dafür gibt es eine Lösung: Leasing eines Elektroautos. Ein Elektroauto zu leasen hat den Vorteil, dass man das Risiko komplett auf die Leasingfirma abwälzen kann. Es gibt mittlerweile schon viele Leasing-Angebote für Elektroautos in den Weiten des Internets. Die Preise für ein Elektroauto-Leasing können sehr stark variieren, aber schon für wenige hundert Euro ist es möglich, ein Elektroauto zu leasen.

Elektroauto Batterie Leasing

Die Anschaffungskosten und Leasingkosten bei Elektroautos sind hoch. Gerade die Batterie eines Elektroautos macht da einen großen Teil aus. Auch beim Fahrzeug Leasing ist die Batterie oft noch ein schlecht zu kalkulierender Faktor. Deshalb bieten die Hersteller an, allen voran Renault (aber inzwischen auch andere), die Batterie aus dem Kaufpreis beziehungsweise aus dem Leasing herauszunehmen. Die Batterie wird in diesem Fall separat gemietet beziehungsweise geleast. So gehen Sie bei einem Restwert-Leasing Ihres Elektroautos nicht auch noch das finanzielle Risiko der Batterie ein. Durch Batterie Leasing kann so ein interessanter Kaufpreis oder ein interessantes Leasing-Angebot zustande kommen.

Die Leasingprämie (Innovationsbonus)

Die sogenannte Leasingprämie für Elektroautos wurde innerhalb der letzten Jahre mehrmals überarbeitet und angepasst. Dabei hat sich auch der diesbezügliche Name immer wieder geändert. Daher ist die Prämie auch als Umweltbonus oder Innovationsprämie bzw. Innovationsbonus bekannt. Wir bleiben hier beim Begriff Leasingprämie, so dass keine Verwirrung entstehen sollte.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

Grundsätzlich setzt sich die Leasingsprämie aus der sogenannten BAFA-Prämie - also dem Bundesanteil - und einem Herstelleranteil zusammen. Die Leasingprämie beträgt offiziell seit Februar 2020 für reine Elektrofahrzeuge bis zu 6.000 Euro, für Hybridfahrzeuge bzw. Plug-in Hybride werden bis zu 4.500 Euro gezahlt. Mitte des Jahres 2020 wurde allerdings beschlossen, den Förderbedarf im Rahmen der sogenannten Innovationsprämie bis Ende des Jahres 2025 zu erhöhen. Seitdem gibt es bis zu 9.000 Euro für Elektrofahrzeuge und 6.750 Euro für Plug-in Hybridfahrzeuge.

Entscheidet sich der Kunde für ein Elektrofahrzeug im Leasing, so muss er allerdings zunächst für den Anteil der BAFA in Form einer Sonderzahlung in Vorleistung treten. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann anschließend ein Antrag eingereicht werden, nach dessen Prüfung die Sonderzahlung vollständig erstattet wird.

Wichtig zu wissen: Die Leasingprämie gilt grundsätzlich für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride, die im Zeitraum vom 18. Mai 2016 bis 31. Dezember 2025 angeschafft wurden. Die derzeitigen Fördersätze im Rahmen der Innovationsprämie gelten allerdings lediglich für E-Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden.

Die BAFA-Prämie beantragen - so geht´s

Damit Sie, nachdem Sie beim Leasen Ihres Elektroautos zunächst in Vorleistung gegangen sind, die BAFA-Prämie möglichst schnell erhalten, können Sie den Antrag dafür direkt elektronisch auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen. Halten Sie hierzu folgende Unterlagen bereit:

  • Leasingvertrag
  • Verbindliche Bestellung des E-Autos mit Angabe des Basispreises (wurden Nachlässe gewährt oder Sonderausstattungen bestellt, so müssen die Kosten hierfür gesondert im Antrag ausgewiesen werden)
  • Kalkulation der Leasingrate - hierbei handelt es sich um eine Vergleichskalkulation, bei der der Eigenanteil des Herstellers am Umweltbonus nicht berücksichtigt wurde. Die BAFA hat zur Vereinfachung des Verfahrens ein Formblatt für die effiziente Bearbeitung bei Leasinggeschäften aufgesetzt, das der Antragsteller zusätzlich ausfüllen sollte.
  • Zulassungsbescheinigung Teil zwei
  • Bei Gebrauchtwagen ist ein gesondertes Nachweispaket zu erbringen

Nachdem alle Eingaben getätigt worden sind, erstellt das BAFA daraus automatisch ein PDF-Dokument, das das ausgefüllte Antragsformular und eine Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben erhält. Die Unterlagen müssen anschließend ausgedruckt und unterzeichnet werden. Anschließend kann sie der Antragsteller über das Upload-Portal der BAFA wieder hochladen. Die Zugangsdaten zum Upload-Portal erhält der Nutzer automatisch per E-Mail geschickt. Der Prozess des Einreichens der Unterlagen erfolgt also komplett digital, es muss nichts langwierig auf dem Postweg versendet werden.

Sobald die Unterlagen im Upload-Portal bereit liegen, prüft die BAFA die Unterlagen und entscheidet anschließend, ob der Antrag genehmigt wird. Sollte dies der Fall sein, so erhält der Antragsteller den entsprechenden Zuwendungsbescheid und die Auszahlung erfolgt auf das im Antragsformular angegebenen Bankkonto.

Werden auch gebrauchte Elektrofahrzeuge gefördert?

Leasing beschränkt sich heute längst nicht mehr nur auf Neufahrzeuge. Auch gebrauchte Fahrzeuge können von vielen Dienstleistern problemlos geleast werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Dadurch, dass es sich hierbei nicht um einen Neuwagen handelt, fallen die Kosten für das Leasing wesentlich geringer aus, und der Kunde wälzt die Risiken trotzdem wirkungsvoll auf den Leasinganbieter ab.

Doch wie sieht es bei gebrauchten Elektrofahrzeugen aus? Auch diese erhalten die bereits angesprochene Leasingprämie. Allerdings sind hierfür einige Punkte zu beachten bzw. entsprechende Auflagen zu erfüllen. Im Einzelnen handelt es sich dabei umfolgende Sonderbedingungen:

  • Die Höhe der Förderung hängt vom entsprechenden Umweltbonus für Elektrofahrzeuge ab. Dieser wiederum bemisst sich am Netto-Listenpreis.
  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat eine Liste mit förderfähigen Fahrzeugen erstellt. Nur wenn sich das gewählte Fahrzeug auf dieser Liste befindet, kann die Förderung gewährt werden.
  • Es können nur gebrauchte Elektrofahrzeuge gefördert werden, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 stattfand.
  • Erfolgte die Zulassung des Elektrofahrzeugs am 4. Juni 2020 oder später und die Zweitzulassung bis zum 31. Dezember 2025, so kann das Fahrzeug außerdem mit der Innovationsprämie zusätzlich bezuschusst werden. In diesem Fall verdoppelt sich der Bundesanteil.
  • Wurde das gebrauchte Elektrofahrzeug zum zweiten Mal zugelassen, so darf es maximal für zwölf Monate erstzugelassen gewesen sein. Bei Zweitzulassungen ist außerdem eine Laufleistung von maximal 15.000 km erlaubt.
  • Das Fahrzeug darf nicht bereits durch eine staatliche Förderung bzw. durch den Umweltbonus oder durch eine Förderung in einem anderen EU-Staat gefördert worden sein.
  • Das Fahrzeug muss in Deutschland auf den Antragsteller zugelassen werden und anschließend für mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
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